Ehrenpräsidenten

Nach § 6 Abs. 3 der Statuten kann Ehrenpräsident für hervorragende Leistungen für die Gesellschaft nur ein ordentliches Mitglied werden, das von der Vollversammlung auf Lebenszeit ernannt wird. Es kann bis zu 3 Ehrenpräsidenten geben.

Zeit Name
1991- 2003 OMR Dr. Hans Wendt †
seit 2004

HR Prim. Univ.-Prof. Dr. Alfred Aigner

seit 2023 Prim. Univ.-Prof. Dr. Peter A. Winkler